Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Austro Control Digital Services GmbH (ACDS)

1. Geltungsbereich, Beauftragung

  • Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Austro Control Digital Services GmbH (ACDS)“ (im Folgenden kurz: „AGB“) bilden einen integrierten Bestandteil in sämtlichen Verträgen zwischen der Austro Control Digital Services GmbH (im Folgenden kurz: „ACDS“) und dem jeweiligen Kunden und werden automationsunterstützt versandt. Die AGB erstrecken sich auch auf künftige Zusatzverträge, selbst wenn in diesen Zusatzverträgen nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.
  • Änderungen bzw. Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von der ACDS ausdrücklich schriftlich anerkannt.
 

2. Umfang, Leistungserbringung, Pflichten des Kunden

  • Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Besprechungen finden zu den einvernehmlich vereinbarten Terminen am Sitz des Kunden statt.
  • Die ACDS erbringt die ihr obliegenden Leistung nach dem bestehenden branchenüblichen Standard, wobei sie hinsichtlich ihrer Leistungserbringung nicht an Weisungen des Kunden und – mit Ausnahme von Besprechungen – nicht an Arbeitszeiten und –orte gebunden ist.
  • Die ACDS ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Es entsteht dadurch kein wie immer geartetes Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten.
  • Die ACDS ist weiters berechtigt Leistungen, aus welchen Bereichen auch immer, an Dritte zu erbringen. Dies gilt auch dann, wenn die an Dritte zu erbringenden Leistungen zu derselben Branche gehören, wie jene an den Kunden zu erbringenden Leistungen und auch dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen unmittelbaren Wettbewerber des Kunden handelt.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Leistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass der ACDS auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung der ACDS bekannt werden.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass – soweit erforderlich – seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der ACDS von dieser Tätigkeit informiert werden.
  • Leistungsabweichungen im Sinne dieser AGB sind Veränderungen des Leistungsumfangs entweder durch eine Leistungsänderung oder durch eine Störung der Leistungserbringung. Vom Kunden angeordnete bzw. nachträglich anerkannte Leistungsabweichungen sowie Leistungsabweichungen, die wegen Gefahr in Verzug erforderlich waren, sind zu vergüten, wenn sie einen Mehraufwand darstellen.
  • Erwächst der ACDS durch vom Kunden angeordnete Leistungsabweichungen bzw. durch Leistungsabweichungen, die wegen Gefahr in Verzug erforderlich waren, ein Nachteil, so ist dieser vom Kunden zu ersetzen. Darunter fällt insbesondere eine Minderung oder Entfall von Teilen einer Leistung, die nicht anderweitig durch Entgelt abgedeckt sind.
 

3. Gegenseitige Pflichten

  • Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  • Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und der Mitarbeiter der ACDS zu sichern.
 

4. Berichterstattung

  • Die ACDS ist verpflichtet, über den Fortschritt sowie den Abschluss ihrer vollendeten Arbeit schriftlich zu berichten.
  • Die ACDS hat nach Abschluss der Leistung in angemessener Zeit, d.h. je nach Auftrag bis zu fünf Wochen, dem Kunden einen Abschlussbericht schriftlich zu übermitteln.
 

5. Rechnungslegung, Zahlungsbedingungen und Preise

  • ACDS hat Leistungsaufstellungen zu erstellen, die vom Kunden bestätigt werden, wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Die Abrechnung derartiger Leistungen hat die bestätigten Leistungsaufstellungen zu enthalten. ACDS ist zur Legung von Zwischenrechnungen entsprechend den erbrachten Leistungen berechtigt.
  • Der Kunde stimmt der Rechnungslegung auf postalischem sowohl als auch auf elektronischem Wege ausdrücklich zu.
  • Rechnungen werden an die vom Kunden genannte Adresse versendet. Rechnungsbeträge, die Leistungsabweichungen und/oder Regieleistungen betreffen, werden gesondert ausgewiesen und im Einzelnen belegt. Rechnungen werden unter Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden, welche bei Vertragsabschluss von diesem anzugeben ist, ausgestellt.
  • Sofern es der Kunde wünscht, wird die ACDS zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen ausstellen. Der Kunde hat der ACDS gegebenenfalls die hierfür benötigten Informationen, insbesondere im Hinblick auf das relevante Steuersystem, zur Verfügung zu stellen.
  • Der Kunde hat Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto zu bezahlen.
  • Der Kunde ist verpflichtet die Feststellung der erbrachten Leistung innerhalb von 30 Tagen zu prüfen und die Leistung abzunehmen.
  • Der Tag des Eingangs der Rechnung wird nicht eingerechnet. Als Zahlungsort gilt Wien. Die Rechnungen gelten mit dem Abbuchungsdatum vom Konto des Kunden als bezahlt. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung um mehr als 5 Bankwerktage in Verzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem jeweils – von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten – Basiszinssatz zu zahlen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Der Anspruch auf Verzugszinsen erlischt, wenn er nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Zahlung des Rechnungsbetrages schriftlich geltend gemacht wird. Allfällige Schadenersatzansprüche der ACDS, die über den Ersatz der gesetzlich geregelten Betreibungskosten hinausgehen bleiben unberührt.
  • Preisanpassung: Die jeweils vereinbarten Entgelte gelten für das auf den Tag des Vertragsabschlusses folgende Jahr als Festpreise. In der Folge sind die Preise einschließlich allenfalls angebotener Rabatte veränderlich. Die Preisanpassung erfolgt auf Basis des Preisniveaus jenes Monats, zu dem der gegenständliche Vertrag abgeschlossen wurde, und der hierfür ermittelten Basiszahl. Sie erfolgt erstmals zu Beginn des auf das Ende des Vertragsabschlusses folgenden zweiten Jahres unter Heranziehung des Preisniveaus, das im Monat des Vertragsabschlusses galt. Weitere Preisanpassungen erfolgen jeweils zum Beginn eines neuen Kalenderjahres unter Heranziehung des Preisniveaus des jeweils vorletzten Monats (z.B. November 2022 für Preisanpassung 1.1.2023). Das für die gegenständliche Preisanpassung maßgebliche Preisniveau, d.h. die Basiszahl und der jeweilige Ist-Indexwert, wird – sofern im Vertrag ausdrücklich nichts anderes bestimmt ist – auf Basis des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindexes 2020 bestimmt. Die solcher Art neu berechnete Indexzahl gilt als neue Bezugsgröße für alle Preise, die ab dem neuen Kalenderjahr verrechnet werden. Alle Berechnungen sind auf eine Nachkommastelle kaufmännisch zu runden.
  • Bankspesen im Zusammenhang mit der Bezahlung hat der Kunde zu tragen. Die Zahlungen gelten erst als getätigt, wenn der vollständige Rechnungsbetrag auf dem Konto der ACDS eingelangt ist.
  • Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. hat der Kunde der ACDS zusätzlich zum Honorar zu ersetzen, es sei denn, es wurde vertraglich anderweitiges vereinbart.
  • Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist ACDS von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung, weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
  • Die Kontodaten der ACDS lauten:

    Bank Austria Creditanstalt
    BLZ:               12000
    Kto.-Nr.:       09466034700
    BIC:                BKAUATWW
    IBAN:            AT741100009466034700

 

6. Vertragsende und Vertragsauflösung

  • Die Vertragsdauer (unbefristet/befristet/Zielgeschäft) ergibt sich aus dem Vertrag/Angebot bzw. dessen Leistungsverzeichnis oder den übrigen Dokumenten der gegenständlichen Vereinbarung.
  • Verträge enden grundsätzlich mit Ende der Leistungserbringung.
  • Verträge auf unbestimmte Zeit sowie über einen Zeitraum von vier Jahren oder mehr können von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten (wenn nichts anderes vereinbart) zum Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich via Post, Telefax oder per E-Mail mit einer elektronischen Signatur zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Datum des Absendens. Wurden sowohl die Erbringung einer Gesamtleistung als auch von Teilen der Leistung vereinbart, sind die Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis auch nur für einzelne Teile zu kündigen. Im Falle einer Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen der ACDS zu bezahlen.
  • Der Vertrag kann ungeachtet der vereinbarten Vertragslaufzeit aus wichtigen Gründen von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
    • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen trotz vorangehender schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist verletzt, oder
    • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Unternehmens in Zahlungsverzug gerät, und/oder
    • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Unternehmens der Aufforderung des anderen Vertragspartners, eine taugliche Sicherheit zu leisten, nicht binnen 4 Wochen nachkommt.
  • Im Fall der Vertragsauflösung hat ACDS alle Dokumente, die der Geheimhaltung (Punkt 7 der AGB) unterliegen, an den Kunden zu retournieren.
  • Unterbleibt die vereinbarte Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch ACDS, so behält ACDS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.
 

7. Geheimhaltung / Datenschutz

  • ACDS verpflichtet sich alle in Ausführung ihres Auftrages beim Kunden oder aus sonstigen Unterlagen des Kunden erlangten Informationen, welche den Kunden sowie mit ihm verbundene Unternehmen betreffen und direkt oder indirekt im Rahmen der Zusammenarbeit erlangt wurden, streng vertraulich zu behandeln, sofern sie der Kunde nicht in einem bestimmten Fall schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet oder diese Informationen der Öffentlichkeit bereits zugänglich sind.
  • Insbesondere verpflichtet sich die ACDS, über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, sowie über sämtliche Informationen und Umstände des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit der Leistung zugegangen sind, Stillschweigen zu bewahren.
  • ACDS ist von der Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
  • Die Geheimhaltungsverpflichtung nach Punkt 7 dieser AGB bleibt über die Beendigung/das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus bestehen.
  • ACDS ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen (Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetz) zu verarbeiten. Der Kunde leistet der ACDS Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten seitens ACDS gilt die auf der Firmenhomepage veröffentlichte Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung.
 

8. Geistiges Eigentum

  • Werke (Berichte, Zeichnungen, Skizzen, Dokumente, Software oder sonstige Werke), die ACDS individuell erstellt, verbleiben mit deren Übergabe an den Kunden im geistigen Eigentum der ACDS. Die Urheber- und Werknutzungsrechte an diesen Werken verbleiben bei ACDS. Diese Werke dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste, eigene Zwecke des Kunden verwendet werden. Der Kunde erwirbt insbesondere keine Exklusiv- und Transferrechte an den Werken. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne der ausdrücklichen Zustimmung der ACDS zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verarbeiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung eines Werkes eine Haftung der ACDS gegenüber Dritten.
  • Ein Verstoß gegen die Bestimmung des Punktes 8.1 berechtigt die ACDS zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  • ACDS gewährleistet, dass sie die Rechte Dritter nicht verletzt. Für den Fall, dass ACDS Rechte Dritter verletzt, hält ACDS den Kunden diesbezüglich schad- und klaglos. Der Kunde hat ACDS über Ansprüche Dritter unverzüglich zu informieren und alle Maßnahmen/Erklärungen gegenüber Dritten vorab mit ACDS abzuklären.
 

9. Leistungsstörungen und Haftung

  • Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, haftet ACDS nur für ein dem Leistungsgegenstand entsprechendes Bemühen und eine dem Leistungsgegenstand entsprechende Sorgfalt, nicht jedoch für einen bestimmten Erfolg/Ertrag/Ergebnis. Branchenübliche Toleranzen und unbedenkliche Fehler sind unbedeutend und begründen keinen Mangel.
  • Sind die Leistungen der ACDS mangelhaft, so ist ACDS ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, diese Mängel binnen 3 Monaten zu beheben, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes entstehen, es sei denn, es wurde im gegenständlichen Vertrag ausdrücklich anderes vereinbart.
  • Sind die Mängel nicht behebbar, so hat der Kunde ausschließlich einen Anspruch auf Preisminderung.
  • Dieser Preisminderungsanspruch erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
  • ACDS haftet dem Kunden nur für von ihr durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der ACDS herangezogene Dritte zurückzuführen sind. ACDS haftet jedoch nicht für indirekt verursachte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und/oder Verlust von Vertragspartnern.
  • Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der ACDS zurückzuführen ist.
  • Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  • Sofern ACDS das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten entstehen, tritt ACDS diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  • Gerät ACDS mit ihrer Leistung in Verzug, so kann der Kunde entweder auf vertragsgemäße Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter schriftlicher Festsetzung einer Nachfrist von 4 Wochen den Rücktritt vom Vertrag für den Fall erklären, dass die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erbracht wird. ACDS hat auch bei einem berechtigten Rücktritt Anspruch auf das den bereits gehörig erbrachten Leistungsteilen entsprechende Honorar.
  • Höhere Gewalt, Streiks und ähnliche Umstände, die ACDS an der fristgerechten Lieferung hindern, verschieben den Lieferzeitpunkt um die Dauer der Verhinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit nach Wegfall der Verhinderung.
 

10. Sonstiges

  • Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig bekannt zu geben.
  • Für alle aus diesem Vertrag etwa entspringenden Rechtsstreitigkeiten gilt die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart. Ort der Vertragserfüllung ist Wien.
  • Es gilt ausschließlich materiell österreichisches Recht. Verweisungen auf ausländisches Recht (Kollisionsnormen) gelten nicht. UN-Kaufrecht gilt nicht.
  • Im Falle der Verletzung des in Punkt 8.1 genannten geistigen Eigentums hat der Kunde eine dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von EUR 36.000,‑‑ zu zahlen. Das Recht der ACDS, einen darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.
  • Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstiger Bestimmungen des Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit, Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
 

AGB-01 Version 2.9 vom 15.11.2023